Grüne weiterhin für SGB II-Leistungsgewährung aus einer Hand
Dezember 23, 2009 at 10:32 vormittags Hinterlasse einen Kommentar
Pressemitteilung der Fraktion
Die Krefelder Grünen begrüßen einen Antrag ihrer Landtagsfraktion, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, sich in der Frage nach der Zukunft der ARGEn für eine Grundgesetzänderung einzusetzen. Zudem soll der dauerhafte Bestand der bisherigen Optionskommunen gesichert, deren Begrenzung auf 69 aufgehoben und so die Einrichtung weiterer Optionskommunen und -kreise in NRW ermöglicht werden.
„Das Bundesverfassungsgericht hat 2007 entschieden, dass die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Bund und Kommunen zur Ausführung des SGB II in den ARGEn gegen Verfassungsrecht verstößt“, erläutert der sozialpolitische Sprecher der Krefelder Grünen, Ratsherr Karl-Heinz Renner. „Für eine Weiterführung wäre demnach eine Verfassungsänderung notwendig.“
So oder so aber müsse eine Neuregelung bis zum Jahre 2011 erfolgen. Nachdem sich die Bundesregierung gegen eine Grundgesetzänderung und damit für die Abschaffung der bisherigen ARGEn ausgesprochen habe, müssten nach Lage der Dinge Agentur für Arbeit und Kommunen ihre Aufgaben wieder getrennt wahrnehmen. Zugleich würden die Kommunen auch wesentliche Aufgabenfelder in der örtlichen Sozialpolitik verlieren.
„Der Handlungsspielraum der Kommunen würde sich dann auf die Gewährung von Geldleistungen für die Kosten der Unterkunft beschränken“, so Ren-ner weiter. „Von den maßgeblichen Entscheidungen über Eingliederungsmaßnahmen wären die Kommunen ausgeschlossen, sie würden zu reinen Zahlstellen degradiert und verlören Gestaltungsmöglichkeiten.“
Dies sei angesichts der bisher gut funktionierenden Strukturen kein sinnvolles Gegenmodell, so Renner abschließend.
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